Parken und Campen mit dem Wohnmobil in Dänemark
Fyn und die Inseln lassen sich problemlos mit dem Wohnmobil erkunden, solange Sie die Vorschriften für das Campen und Parken einhalten. Die aktuellen Regeln finden Sie hier – und: Gute Fahrt!
Sie sind herzlich eingeladen, Fyn und die Inseln per Wohnmobil zu erkunden! Um Bußgelder, Auseinandersetzungen oder andere Probleme zu vermeiden, sollten Sie für das Campen und Parken mit dem Wohnmobil die wichtigsten Regeln gemäß nachfolgender Liste kennen.
Die Grundregeln sind im Wesentlichen folgende:
- Achten Sie immer auf die Schilder vor Ort.
- Sofern durch Beschilderung bzw. Regelung nichts anderes angegeben ist, gelten für Wohnmobile dieselben Regeln wie für andere Kraftfahrzeuge.
Campingplätze
Sie können auf einem Campingplatz unter den gleichen Bedingungen wie andere Campinggäste campen und übernachten.
Jachthäfen
Campen ist erlaubt, wenn der Jachthafen über einen angeschlossenen Campingplatz verfügt. In diesem Fall ist dies durch Schilder auf dem Gelände deutlich gekennzeichnet.
Sie dürfen Ihr Wohnmobil auf Parkplätzen in Jachthäfen parken, sofern keine Parkverbotsschilder vorhanden sind.
Straßen und Parkplätze in Städten und städtischen Gebieten
Sie können Ihr Wohnmobil auf allen Straßen in städtischen Gebieten fahren und parken, solange Sie die Verkehrsregeln einhalten. Auch das Ausruhen in der Schlafkabine Ihres Wohnmobils ist gestattet.
Gibt es hingegen an einem bestimmten Ort gesonderte Verkehrs- und Parkvorschriften, die laut örtlicher Parkverordnung bzw. durch Beschilderung festgelegt sind, so müssen Sie diese einhalten.
Dies kann sich zum Beispiel auf den Zeitraum beziehen, in dem Sie parken dürfen, oder auf die Art des Fahrzeugs. Wenn zum Beispiel festgelegt ist, dass Sie zwischen 23:00 und 7:00 Uhr nicht parken dürfen, ist dies einzuhalten.
Das Aufstellen von Tischen, Stühlen, Grills, Markisen usw. in Zusammenhang mit dem Parken eines Kraftfahrzeugs ist nicht gestattet, es sei denn, Sie haben eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde eingeholt.
Grünflächen wie Strände, Wälder, Parkanlagen und andere Naturgebiete
Das Fahren und Parken auf Privatwegen mit öffentlicher Nutzung sowie auf reinen Privatstraßen auf dem Land ist erlaubt, sofern es nicht durch Beschilderung verboten ist.
Das Fahren und Parken mit Wohnmobilen an Stränden, in Wäldern, Parks und sonstigen Naturgebieten ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, dies ist gestattet.
Auch das Aufstellen von Tischen, Bänken, Grills, Markisen oder Dachzelten, die das Übernachten ermöglichen, ist nicht gestattet, es sei denn, dies ist durch eine Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer oder durch Beschilderung erlaubt.